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14. August 2025 · Lesezeit 3 min

EU-Instant-Payment: Pflicht zur Empfängerprüfung ab Oktober

Kapitel:

Kommunal

Ab 09. Oktober 2025 tritt die EU Instant Payment-Verordnung in Kraft. Ein zentrales Element dieser Verordnung ist die sogenannte „Empfänger- bzw. Kontoinhaberüberprüfung“ (Verification of Payee). 

Was bedeutet das?

Bei bestimmten Bankgeschäften – insbesondere bei Sofortüberweisungen (Instant Payments) – muss künftig geprüft werden, ob Kontoinhaber und IBAN übereinstimmen. Diese Prüfung erfolgt direkt durch die Bank beziehungsweise den jeweiligen Zahlungsdienstleister. Weicht der Name des Empfängers von den Kontodaten ab, muss die Bank dies melden oder die Transaktion ablehnen. 

Warum diese Änderung?

Die EU möchte damit das Risiko von Fehlüberweisungen und Betrugsfällen deutlich senken. Durch die automatische Überprüfung soll verhindert werden, dass Zahlungen auf falsche Konten gehen – sei es durch Tippfehler oder gezielte Manipulation. 

Was bedeutet das für Gemeinden?

Diese Anpassung betrifft alle Zahlungsdienstleister – und damit auch den Zahlungsverkehr von Gemeinden. Für kommunale Finanzverwaltungen hat dies Auswirkungen auf: 

  • Zahlungsläufe (z. B. Lieferantenrechnungen, Förderungen, Rückzahlungen) 
  • Zahlschein- und Datenträgererstellung 

Gerade bei Sofortüberweisungen müssen künftig die Namen in den Zahlungsdateien exakt mit den Kontoinhaberdaten der Bank übereinstimmen, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden. 

Unsere Lösung im k5 Finanzmanagement

Wir passen k5 Finanzmanagement derzeit an, damit Ihre Gemeinde die neuen Anforderungen ohne zusätzlichen Aufwand erfüllen kann. 
Dazu gehören unter anderem: 

  • Anpassung der Felder, die künftig bei der Anlage von Kontodaten verpflichtend sind 
  • Optimierungen in den Exportformaten für Banken 
  • Automatische Befüllung fehlender Kontoinhaber: 
  • Mit dem Update auf Release 200 werden Bankverbindungen, in denen kein Kontoinhaber hinterlegt ist, automatisch mit dem Vor- und Nachnamen bzw. der Firmenbezeichnung des Steuerpflichtigen ergänzt. 

ACHTUNG – Vor dem Update unbedingt die folgenden Überprüfungen durchführen! 

Eigenständige Überprüfung vor dem Update

Nach Möglichkeit alle Bankverbindungen vor der Durchführung des Updates kontrollieren. Die Überprüfung kann bequem über eine Excel-Auswertung aus k5 Finanzmanagement erfolgen. Wichtig: Es dürfen keine Bankverbindungen ohne Kontoinhaber bestehen bleiben – diese würden von der Bank abgelehnt. 

Hier die Kurzanleitung zur Überprüfung ansehen 

Bei weiteren Fragen steht Ihnen unsere Hotline gerne zur Verfügung. 

Fazit

Die neue EU-Verordnung wird von den Zahlungsdienstleistern umgesetzt – wir sorgen dafür, dass Sie optimal vorbereitet sind. 
Mit k5 Finanzmanagement erfüllen Sie alle neuen Vorgaben und können Ihre Arbeitsabläufe auch nach dem 09. Oktober reibungslos fortführen – ohne Mehraufwand für Ihre Gemeinde.