Kufgem Journal Nr. 29 | Oktober 2023

Nicht erst seit den „Panama Papers“ kennt man den Begriff von Hinweisgebern, sogenannten Whistleblowern. Dazu braucht es geschützte und anonyme Möglichkeiten, um Hinweise auf potenzielle Rechtsverstöße und Missstände zu melden. Das neue Gesetz schafft einen einfacheren Zugriff auf spezielle Meldekanäle, um Bedenken ohne Angst vor Repressalien oder negativen Konsequenzen zu äußern. Dabei ist die Sicherung der Rechtskonformität und Förderung einer transparenten Unternehmenskultur zentral. Nicht nur um gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, sondern auch, um das Vertrauen von Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit zu stärken. HERAUSFORDERUNG ANONYMITÄT Eine wichtige Säule des neuen Gesetzes betrifft die Anonymität der Hinweisgebenden. Sie soll einerseits dazu beitragen, die Hemmschwelle für das Melden von Missständen zu senken. Andererseits stellt Anonymität eine Herausforderung dar, insbesondere wenn es um Fragen oder Unklarheiten bezüglich der Meldung geht. Zur Förderung von Transparenz und Rechtskonformität hat Österreich die EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) erfolgreich in nationales Recht überführt. VERPFLICHTEND AB 50 MITARBEITENDEN Bisher galt die Verpflichtung zur Einrichtung von Meldekanälen erst für Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen bzw. Einwohnern. Ab Dezember 2023 wird sich diese Verpflichtung ausweiten, dann sind auch Unternehmen und Gemeinden mit mindestens 50 Mitarbeitenden gefordert, entsprechende Meldesysteme einzurichten mit dem Ziel, die Stärkung von Verantwortlichkeiten zu fördern. Rechtsanwälte informieren Gemeinden ebenfalls über die neue Rechtslage. KUFGEM GEHT VORAN: EINBLICK IN DIE UMSETZUNG Mit etwa 150 Fachkräften zählt Kufgem zu den Unternehmen, die nun zur Einrichtung einer Lösung verpflichtet sind. Entschieden hat man sich für eine bewährte Software des Anbieters „Akarion“ aus Linz. Einfach und effizient benötigt sie keine Installation, alle erforderlichen rechtlichen Grundlagen samt Datenschutzmaßnahmen sind bereits implementiert. WEITERE INFORMATIONEN Wenn Sie ebenfalls eine Lösung für Hinweisgebende benötigen und weitere Informationen zu diesem Thema wünschen, beraten wir gerne. Schreiben Sie uns eine E-Mail an hinweisgeber@kufgem.at, um mehr über die Möglichkeiten und Vorteile des Systems von „Akarion“ zu erfahren. DIGITAL BUSINESS

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