Kufgem Journal Nr. 22 | April 2020

4 F estgelegt sind die Kriterien für barrie- refreie Webinhalte in den sogenannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Diese Richtlinien beruhen auf vier Prinzipien: Inhalte müssen für alle wahr- nehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein (Erläuterungen siehe Factbox). „Uns geht es nicht nur darum, eine Richtlinie umzusetzen. Vielmehr wollen wir eine lang- fristige Verbesserung bei der digitalen Bar- rierefreiheit bewirken, indem wir Gemeinden und öffentliche Einrichtungen sensibilisieren. Für Menschen mit Behinderung ist das Inter- net ein unglaublich wichtiges Medium. Tech- nische Barrieren sollen in Zukunft niemanden mehr davon abhalten, das World Wide Web uneingeschränkt nutzen zu können“, erklärt Daniela Friedle von der Ombudsstelle für bar- rierefreies Internet. BARRIEREFREIE WEBSITES: DARAUF MÜSSEN SIE ACHTEN Ab 23. September verpflichtet die EU-Richt- linie 2016/2102 öffentliche Einrichtungen, Websites und deren Inhalte barrierefrei zu gestalten. Das bedeutet, dass Informationen wie Bilder, Formulare, Texte oder Videos auf einer Website oder einer Webanwen- dung auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein müssen. Überprüft wird die Einhaltung dieser Richtlinie ab Herbst von der Ombudsstelle für barrierefreies Inter- net, die in der Servicestelle Gleichbehand- lung und Antidiskriminierung beim Land Tirol angesiedelt ist.

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