e-AUKTION ... revolutioniert Ihr Vergabeverfahren
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Mit diesem Portal wurde die Möglichkeit geschaffen, die Kosten bei zukünftigen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen der Gemeinden zu senken. Auftraggeber können jetzt im Zuge öffentlicher Vergabeverfahren nach der Angebotseinholung mit Hilfe des neuen Internet-Portals eine elektronische Auktion durchführen, die Angebotspreise nachverhandeln und so im Schnitt um 10 Prozent günstiger einkaufen!
Das Bundesvergabegesetz regelt streng, wie Gemeinden bei der Vergabe von Aufträgen zu verfahren haben. Schreibt eine Gemeinde einen Auftrag aus, wie zum Beispiel die Errichtung eines Schulgebäudes, so ist nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens dem Billigst-bzw. Bestbieter der Auftrag zu erteilen, ein weiteres Nachverhandlungsverfahren ist dezidiert untersagt.
Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes ist allerdings durch eine anschließende elektronische Auktion („e-AUKTION“) ein Nachverhandeln mit allen Bietern, die im Rahmen der Ausschreibung zugelassen wurden, erlaubt und möglich. Gemäß EU-weiten Untersuchungen können damit weitere Preisreduktionen, lt. Erhebung durchschnittlich 8 bis 12%, für die öffentlichen Auftraggeber lukriert werden. Mit e-AUKTION können selbstverständlich auch nicht ausschreibungspflichtige Angebots- bzw. Auftragsverfahren effizient abgehandelt werden.
Überzeugen Sie sich selbst unter www.e-auktion.at.
E-Gov - Elektronische Verwaltung
Dieses Produkt ist Teil des Projekts "E-Gov - Elektronische Verwaltung".
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Mag. (FH) Mayer Christian
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